In Niedersachsen hat der Gesetzgeber die Landesfischereiverbände mit der Durchführung von Fischerprüfungen beauftragt. Die Ausbildung zur Vorbereitung auf diese Prüfung wurde den Fischereivereinen übertragen. Nachfolgend finden Sie Hinweise und Bedingungen als Voraussetzung zur Ablage der Fischerprüfung.
ACHTUNG – HINWEIS: Zur Zeit finden die Kurse NUR im Hybrid Format statt. Das heißt, dass der größte Teil im Onlineformat und die Gerätekunde sowie die Prüfungen in Präsenz in einem Vereinsheim stattfinden. Weitere Informationen erhalten sie bei Interesse am nächsten Kurs per Email.
NÄCHSTER VORBEREITUNGSKURS: 03.02.2025 – Anmeldungen sind ab sofort möglich unter: seltz@asv-leer.com
Wie sieht der allgemeine Ablauf einer Fischerprüfung aus?
Anmeldung
Alles beginnt mit der persönlichen Anmeldung am ersten Lehrgangsabend. Nur bei einer ausreichender Teilnehmerzahl (mindestens 20 Teilnehmer) findet ein Vorbereitungslehrgang statt. Der Lehrgangsleiter gibt am ersten Abend den Lehrgangsplan mit den Terminen und Zeiten des Unterrichts und dem voraussichtlichen Prüfungstermin bekannt.
Wichtiger Hinweis!
Für alle Bewerberinnen und Bewerber gilt: Sie sollten die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Bei Problemen kontaktieren Sie bitte zum Lehrgangsbeginn den Ausbildungsleiter!
Vorbereitungslehrgang
Der Vorbereitungslehrgang umfasst bis zu 15 Doppelstunden theoretischen Unterricht. Im Regelfall finden die Unterrichtsabende montags und donnerstags, jeweils von 19:30 Uhr bis ca. 21:00 Uhr, im Vereinsheim des ASV Leer am Hafen statt. An einem Wochenende werden darüber hinaus Gewichtswürfe und Weitwürfe auf die Arenbergscheibe trainiert.
Tipp
Prüfung
Die abschließenden Prüfungen finden im ASV Vereinsheim statt. An ihr müssen alle Bewerber gleichermaßen teilnehmen, wenn sie den Nachweis über die bestandene Fischerprüfung erwerben wollen. Die Prüfung selbst besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei die praktische Prüfung im Regelfall vor der theoretischen Prüfung abgelegt wird.
Die Fischerprüfung gilt insgesamt als bestanden, wenn:
- der Prüfungsteilnehmer im theoretischen Prüfungsabschnitt innerhalb eines Zeitrahmens von 60 Minuten im Prüfungsbogen, der 60 Fragen aus den sechs o.g. Teilbereichen enthält, mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Dabei müssen in jedem einzelnen Teilbereich mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein.
- Der Prüfungsteilnehmer im praktischen Prüfungsabschnitt ausreichende Kenntnisse in den o.g. Teilbereichen vorweisen kann. Ausreichende Kenntnisse sind vorhanden, wenn die gestellten Fragen oder Aufgaben in diesem Prüfungsabschnitt mehrheitlich ohne gravierende Fehler beantwortet bearbeitet wurden.
Das Prüfungsgespräch kann einzeln oder in Gruppen mit höchstens 5 Prüflingen erfolgen. Es soll insgesamt für jeden Prüfling in der Regel nicht länger als 10 Minuten dauern.
Wichtig
Kosten
Über die anfallenden Gebühren informieren wir auf unserer Mitgliederseite.
Welche Themen werden bei der Fischerprüfung abgefragt?
Theoretischer Teil
- Allgemeine Fischkunde
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten. - Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen. - Gewässerkunde
Das Wasser als Lebenselement der Fische: Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fliess- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände. Fischhege und Gewässerpflege, Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen, Behandlung der Fische nach dem Fang, Laich- und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung. - Gerätekunde
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern, Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte. - Natur-, Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der “Kreatur Fisch”, d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden, das Töten von Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des waidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen. - Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes
Sie können die Prüfungshürde ohne Probleme schaffen, wenn Sie intensiv mitarbeiten. Dieses setzt allerdings voraus, dass Sie sich dafür die nötigen Freiräume schaffen. Nehmen Sie möglichst immer am Unterricht teil, fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Machen Sie sich viele Notizen, damit erleichtern Sie sich später das Verständnis für die unterschiedlichsten Zusammenhänge.
Sie erhalten von uns eine übersichtliche Zusammenstellung aller 360 möglichen Prüfungsfragen mit den richtigen und alternativen Antworten.
Praktischer Teil
- Erkennen von Fischen und Kenntnisse gesetzlicher Regelungen
Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das Verhalten während der Fischereiausübung, das Erkennen von Fischarten, der waid- und tiergerechte Umgang mit den gefangenen Fischen, ausreichende Kentnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften zu den vom Prüfling bestimmten Fischarten, insbesondere der fischerei-, tierschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorschriften. - Waid- und tiergerechter Umgang mit dem Fisch, insbesondere Tötungsvorgang
Der Prüfling erläutert den waid- und tiergerechten Umgang mit dem Fisch nach dem Fang. Insbesondere beschreibt er den Betäubungsvorgang und den Tötungsvorgang und er demonstriert das Betäuben und Töten anhand eines Fisches oder eines Fischmodells. - Weiterführende Fragen, die sich aus dem theoretischen und praktischen Prüfungsvorgang ergeben
Ggf. werden erforderliche und geeignete Fragen, die sich aus dem Prüfungsvorgang des Prüflings ergeben, mit dem Prüfling mündlich diskutiert.
Wichtige Information
Im Seminarraum des ASV-Heimes wird weder geraucht noch werden hier Getränke verzehrt. Dafür steht der Clubraum in der Pause, oder nach Unterrichtsschluss zur Verfügung. Alle Einrichtungen des ASV-Heim sind schonend zu behandeln. Wer sich nicht an die Hausordnung hält, wird von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen.
Wie kann ich mich zu einer Fischerprüfung anmelden?
Schreibe uns einfach eine kurze Nachricht mit Kontaktdaten und Terminwunsch!