Eckdaten

Fläche: 38 ha
Tiefe: 3,0 m – 6,2 m
Fischarten: Aal, Barsch, Forelle, Hecht, Karpfen, Schleie, Weißfisch, Zander

Gastkarten

Beschreibung

Der Hafen der Stadt Leer ist eine ehemalige Flußschleife der Leda. Vorn 1900 bis 1903 wurde diese Flußschleife von der Leda tidefrei abgetrennt, blieb aber durch eine Schleuse weiterhin mit der Leda verbunden.

Der Hafen gleicht heute der Form eines in die Länge gezogenen Hufeisens. Er ist etwa 3.000 m lang, seine Breite schwankt zwischen 100 m und 150 m. Die Tiefe im Industriehafen liegt zwischen 6 m bis 7 m, im Handelshafen zw. 3 m und 5 m. Von der Dr.-von-Bruch-Brücke zur Georgstraße hin verringert sie sich bis auf ca. 2 m.

Der Hafen besitzt so gut wie keine natürlichen Ufer mehr. Das früher doch sehr klare Wasser ist heute aufgrund der permanenten Baggerungen in der Ems leicht bis stark getrübt. Im Jahre 2002 wurde der Fischbestand total vernichtet. Durch leichtfertig verursachte Injektionsspülungen zwecks gleichmäßiger Verteilung der durch die Schleusungen eingeflossenen Schlickmengen brach der Sauerstoffhaushalt total zusammen. Über das dadurch verursachte Fischsterben wurde im Fernsehen, Rundfunk und der örtlichen Presse ausführlich berichtet. Dieser Unfall hat alle sensibilisiert und wird sich in dieser Form vermutlich nicht wiederholen. Die Sanierung des Industriehafens wurde 2006 abgeschlossen. Bis Ende 2008 ist weitgehend auch die Sanierung des Handelshafens fertig.

An nur noch wenigen Bereichen kann vom Ufer aus den Fischen nachgestellt werden. Der Leitfisch unseres Hafens war vor dem großen Fischsterben der Zander. Die Jahresfänge lagen früher bei über 1.000 Stück. Inzwischen hat sich der Zanderbestand etwas wieder erholt. Die größten Chancen zum erfolgreich Fischen ist die Angelei vom Boot aus. Der ASV hat, wie auf dem Homepage-Titelbild zu sehen, vor seinem Vereinsheim eine eigene Steganlage. Dort haben z.Z. 28 Boote bis zu einer Größe von max. 6 m ihren Ankerplatz. Liegeplätze werden nur an Angler vergeben, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

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Achtung

Im Schleusenbereich ist die Angelei untersagt!

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Information

Für Bootsfahrer gilt die ab dem 01.01.2012 gültige neue Hafenbenutzungsvorschrift (HBV) mit Ausnahme des § 11: Der Industriehafen darf zur Ausübung der Angelfischerei von ASV-Mitgliedern jederzeit befahren werden.

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