Eckdaten

Fläche: 4 ha
Tiefe: 2,0 m – 15,0 m
Fischarten: Aal, Barsch, Forelle, Hecht, Karpfen, Schleie, Weißfisch, Zander

Gastkarten

Beschreibung

In diesem wunderschönen und von Bäumen eingerahmten Gewässer im Landschaftsschutzgebiet Königsmoor befinden sich zahlreiche Fischarten und Amphibien. Dieser idyllische See lädt nicht nur zum Fischen ein. Einheimische und Urlauber geniessen gleichermassen den abendlichen Spaziergung um den See.

Dieses im fiskalischen Besitz befindliche Gewässer wurde erstmals 1967 für 12 Jahre vom ASV-Leer gepachtet. Im Oktober gleichen Jahres wurden 10.000 Stück Pflanzen (Ohrweiden oder Grauweiden, Vogelbeeren, Faulbäume, Roterlen, Brombeeren und Birken) in Zusammenarbeit mit der staatlichen Moorverwaltung angepflanzt. Diese erste Bepflanzung kostete rund 5.000 DM, wovon der ASV mit 2.500 DM die Hälfte trug. Im darauffolgenden Jahr wurden nochmals für 2.000 DM für Anpflanzungen aufgebracht. Im nördlichen Teil des Gewässers richtete man ein Schutzgebiet (Laichgebiet für Fische und Amphibien) ein, welches durch eine Schürze aus Brombeeren geschützt wurde. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das Gewässer dank zurückhaltender Bewirtschaftung und Nutzung zu einem einzigartigen Ökosystem entwickelt. Dieses rief sogenannte Trittbrettfahrer (Nabu MLD und UNB LK Leer) auf den Plan. Man wollte in den letzten Jahren mehrfach dem ASV die fischereirechte Nutzung aus Naturschutzgründen entziehen. Welch eine Schizophrenie!

Der ASV investierte und betreute jahrzehnte lang ein ehemals ökologisch totes Gewässer, welches durch die Sandentnahme für den Straßenbau entstanden war. Der ASV zahlte bisher dafür einen moderaten Pachtzins. Für Angler wie auch andere naturbewußte Mitbürger entwickelte sich hier und ganz ohne Bürokratie ein Kleinod. Doch dann hatten vor etwa 16 Jahren Nabu MLD und UNB LK Leer etwas Schützenswertes entdeckt, nämlich unser Gewässer Königsmoor. Das sollte künftig vor Anglern und anderen Naturnutzern geschützt werden, so deren Auffassung. Die nach Ablauf der Pachtzeit weitere fischereiliche Nutzung, insbesondere aber auch die Begehung durch Einheimische und Urlauber, sollte künftig unterbunden werden.
Diese Widersinnigkeit konnte der Verein nicht akzeptieren. Der ASV schilderte dem seinerzeit zuständigen Minister Funke, wie auch seinem Nachfolger Sander die Entwicklung des Gewässers. Dem ASV wurde auch weiterhin die fischereiliche Nutzung gestattet.

s

Achtung

Befischt werden darf dieses Gewässer nur von der südlichen Uferflanke aus. Der befischbare Uferbereich ist durch Hinweisschilder ausgewiesen.

Karte