Heim- und Platzordnung

Heim- und Platzordnung

Angelsportverein Leer und Umgegend e.V.

anerkannte Vereinigung von Sportfischern gem. § 54 Niedersächsisches Fischereigesetz

gültig ab 12.04.2010

  1. Das Vereinsheim am Hafen soll allen Mitgliedern und Gästen zum Begegnen und Kennenlernen zur Verfügung stehen. Offizielle Vereinsveranstaltungen wie z.B. Vorstandssitzungen, Ausschusssitzungen oder Lehrgänge haben im Regelfall Vorrang vor anderen Veranstaltungen.
  2. Der Vorstand (Geschäftsführer nach § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende) übt das Hausrecht aus. Der Heim- und Platzwart bzw. ein Beauftragter ist befugt, sie in Abwesenheit zu vertreten. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  3. Die benutzten Räumlichkeiten sind vor dem Verlassen aufzuräumen und stets sorgfältig wieder zu verschließen. Verstellte Heizungsthermostate sind zurückzustellen, Beschädigung aller Art sind dem Vorstand (BGB) bzw. dem Heim- und Platzwart umgehend mitzuteilen.
  4. Der Verzehr von mitgebrachten Spirituosen auf dem Heimgelände ist nicht zulässig.
  5. Undiszipliniertes oder unkameradschaftliches Verhalten im ASV-Heim bzw. auf dem Gelände kann Hausverbot, Ordnungsgeld, Einziehung des Erlaubnisscheines etc. zur Folge haben. Über Maßnahmen entscheidet auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes entsprechend § 15 unserer Satzung das Ehrengericht.
  6. Sportfreunde, die vom ASV-Gelände fischen, haben den Angelplatz vor Verlassen aufzuräumen. Ausgelegte Angeln dürfen den Bootsbetrieb nicht behindern.
  7. Das Füttern von Wasservögeln (z.B. Enten, Möwen etc.) vom Gelände des ASV ist, außer
    in Notzeiten, verboten.
  8. Die Toilette im Nebengebäude sollte von Bootsbesitzern nur außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des ASV-Heimes genutzt werden.
    Mitgliedern der Jugendgruppe und Minderjährigen ist es untersagt, sich ohne Anwesenheit Erwachsener oder der Jugendwarte im ASV-Heim aufzuhalten.
  9. Die Zuweisung, Instandhaltung und Nutzung der Bootsliegeplätze regelt die Bootsliegeplatz- und Stegordnung. Der Winterlagerplatz der Boote ist nach dem Kranen im Frühjahr von den Nutzern aufzuräumen. Durch Konservierung zurückgebliebene Farbreste sind zu entsorgen bzw. zu entfernen. Mitgebrachtes Verpackungsmaterial wie auch Abfälle aller Art sind zu Hause mit dem Hausmüll zu entsorgen.
  10. Der Verein schließt jede Haftung aus für Schäden, die sich aus der Benutzung des Geländes und der darauf befindlichen Anlagen und Einrichtungen ergeben.
  11. Diese Heim- und Platzordnung tritt sofort in Kraft und löst die bisher geltende Fassung ab.

Leer, den 12.04.2010

Der Vorstand